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Erinnerung an die Kastrationspflicht bei Katzen

21. September 2009 | Kategorie: Tiere

Bild: Fotolia

Verpflichtende Kastration bei freilaufenden Katzen

Auch heuer gibt es wieder viele arme kleine Kätzchen, die unterversorgt, krank, dahinsiechend in Tierheimen und auf Pflegeplätzen landen.

Obwohl das, am 1.1.2005 in Kraft getretene Bundestierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004) eine neue Bestimmung (Tierhaltungsverordnung BGBl. II 486/2004, Anlage 1, 2.10) beinhaltet, die die Katzenbesitzer verpflichtet, ihre Katzen zu kastrieren, sofern sie Zugang ins Freie haben und nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden, ist diese weitgehend noch unbekannt.

Die Kastrationspflicht gilt gleichermaßen für Katzen und Kater. Bei beiden Geschlechtern wird eine Kastration – Entfernung der Eierstöcke und Gebärmutter bzw. der Hoden – durchgeführt.

Wir hoffen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen sich ein Herz  nehmen und das Katzenelend, das jedes Jahr überall wieder zu beobachten ist, verkleinern.

Autor:
Mag. Sigrid Resch
Tierambulanz am Saarplatz

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