Erinnerung an die Kastrationspflicht bei Katzen
21. September 2009 | Kategorie: Tiere

…
Verpflichtende Kastration bei freilaufenden Katzen
Auch heuer gibt es wieder viele arme kleine Kätzchen, die unterversorgt, krank, dahinsiechend in Tierheimen und auf Pflegeplätzen landen.
Obwohl das, am 1.1.2005 in Kraft getretene Bundestierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004) eine neue Bestimmung (Tierhaltungsverordnung BGBl. II 486/2004, Anlage 1, 2.10) beinhaltet, die die Katzenbesitzer verpflichtet, ihre Katzen zu kastrieren, sofern sie Zugang ins Freie haben und nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden, ist diese weitgehend noch unbekannt.
Die Kastrationspflicht gilt gleichermaßen für Katzen und Kater. Bei beiden Geschlechtern wird eine Kastration – Entfernung der Eierstöcke und Gebärmutter bzw. der Hoden – durchgeführt.
Wir hoffen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen sich ein Herz nehmen und das Katzenelend, das jedes Jahr überall wieder zu beobachten ist, verkleinern.
Autor:
Mag. Sigrid Resch
Tierambulanz am Saarplatz
Am Saarplatz 1 – 1190 Wien
Telefon: 01/ 320 55 44
Mobil: 0650/925 62 42
www.tierambulanz-am-saarplatz.at
tierambulanz.am.saarplatz@gmx.at








