Wiener Hundeführschein ab heute verpflichtend!
1. Juli 2010 | Kategorie: Allgemeines, Tiere
Ab 1. Juli 2010 tritt der verpflichtende Hundeführschein für sogenannte “Kampfhunderassen” in Kraft. Hundebesitzer, die sich ab diesem Tag einen der gelisteten Hunde anschaffen, müssen die Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, innerhalb von drei Monaten ablegen. Für Wiener, die bereits vor dem Stichtag einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2011.
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Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Hundehalter/die Hundehalterin muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf keine einschlägigen Vorstrafen haben.
- Das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung beträgt sechs Monate.
- Der Hund muss gechippt sein und die aktuelle Hundeabgabe muss entrichtet sein.
- Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein.
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Folgende Hunderassen sind vom verpflichtenden Hundeführschein betroffen: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Filz Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tos Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Togo Argentino (Argentinischer Mastiff). Auch Mischlinge sind davon betroffen!
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt der Stadt Wien
Weitere Informationen zum verpflichtenden Hundeführschein finden Sie hier.









